Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr einmal statt, möglichst im ersten Quartal.
Zu den Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung gehören
- Entgegennahme des Vorstandsberichtes,
- Genehmigung des geprüften Jahresabschlusses,
- Entlastung des Vorstandes,
- Wahl des Vorstandes,
- Einrichtung von Fachgruppen,
- Wahl der Jahresabschlußprüfer.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn dies von
- mindestens 3 Vorstandsmitgliedern oder
- mindestens einem Drittel der Vereinsmitglieder
schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt wird.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand.
Jedes Mitglied ist mindestens drei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Bei Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Vierteln der gültigen Stimmen erforderlich.
Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied in der Mitgliederversammlung vertreten lassen,
das sich durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausweisen muß.
Ein Mitglied kann höchstens drei Mitglieder vertreten.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch einen in der Versammlung zu ernennenden Protokollführer
festgehalten. Das Protokoll ist von Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben.