Startseite deutsch FITG         Ausstellung des Förderkreis Industrie- und Technikgeschichte
zur Wissenschaftsstadt Frankfurt vom 13.-21. Nov. 1999 im Institut für Stadtgeschichte
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Recht und Internet

In einem Bürogeschäft habe ich neulich einen neuen Computer gekauft und fand auf der Rechnung den Vermerk, dass beim Betrieb eines Gerätes mit "Vervielfältigungseinrichtung" die urheberrechtlichen Bestimmungen beachtet werden müssen.

Gut, dachte ich, aber wie ist das, wenn ich mir Internetseiten auf dem Bildschirm anzeigen lasse? Wenn ich mir die Seite oder ein Programm auf meinem PC speichere, um sie später noch mal ausführlicher ansehen oder gar ausdrucken zu können? Ist das auch "vervielfältigen", "auszugsweise"?

Und was geschieht mit den "Spuren", die ich im Web hinterlasse?

"Das Internet entlarvt auch den Bücherfreund" titelte die Frankfurter Neue Presse am 2.9.1999 und berichtete über eine Internet-Buchhandlung, die in den USA Bestseller-Listen für bestimmte Regionen und große Unternehmen oder Universitäten erstellt und diese im Internet veröffentlicht hatte. Wie kann also kann ich meine Angaben, Daten davor schützen, für etwas anderes verwendet zu werden, als ich annehme?

Weil es im www nichts gibt, was es nicht gibt, habe ich ein wenig recherchiert und auch schon ein paar Aufsätze, Beiträge, Gesetzes und Entscheidungssammlungen zum Thema gefunden, von denen ich "vorsorglich" nur die Internetadresse angebe: z.B. http://www.online-recht.de oder http://www.weinknecht.de.

Das Thema "Computerrecht" oder "Recht im Internet", also was erlaubt, tolerabel oder verboten ist, verdient meiner Meinung nach weiterer Beachtung.

Rotraud Uth, Förderkreis Industrie- und Technikgeschichte

 

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