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Kerbholz für den Abgabepflichtigen eines Frankfurter Klosters
Holunderartiges Holz, gespalten und gekerbt
Bohrung zum Aufhängen
Frankfurt am Main 1590
Leihgabe: Institut für Stadtgeschichte
Assoziationen zum Objekt im WWW
Mit alter Aufschrift, wonach 1 Kerbe der Abgabe von 1/8 Erbsen an ein namentlich nicht erwähntes Frankfurter Kloster entspricht. 1/8 bezieht sich auf das Frankfurter Hohlmaß für Hülsenfrüchte. Zum Kerbholz gehörte ein Gegenstück. Beide waren durch die Spaltung eines Holzstückes hergestellt.

Sie paßten deshalb genau zusammen und wurden für eine neue Kerbung zusammengehalten. So trugen beide Teile gleiche Kerben als Beweis einer erfolgten Abgabe. Das ausgestellte Kerbholz gehörte entweder dem Kloster oder einem dem Kloster zinspflichtigen Bauern oder Gärtner.

Das Kerbholz war ein relativ fälschungssicheres Verfahren der Dokumentation. Schulden wurden auf gleiche Weise "codiert". Daher kommt die Redensart: Etwas auf dem Kerbholz haben. Bis zur Industriellen Revolution war auch eine Stadt wie Frankfurt am Main abhängig vom Holz: Holz war universelles Baumaterial und Energieträger. Die Verwendung von Holz prägte die Zivilisation. So diente Holz auch als Informations-"Speicher".

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